In unserem Glossar finden Sie viele wichtige Begriffe rund um Buchhaltung, Steuerberatung und Informationstechnologie leicht verständlich erklärt. Übersicht anzeigen. |
- Anlagevermögen
In der Bilanz ist das Anlagevermögen gesondert auszuweisen. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB gehören zum Anlagevermögen nur diejenigen Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dazu gehören u. a. Einrichtungsgegenstände oder Grundstücke und Gebäude oder Fahrzeuge. Das Anlagevermögen wird im Betrieb genutzt und z. T. verbraucht (Abschreibung).
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