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Abschreibung/Absetzung für Abnutzung (AfA) - Glossar

In unserem Glossar finden Sie viele wichtige Begriffe rund um Buchhaltung, Steuerberatung und Informationstechnologie leicht verständlich erklärt. Übersicht anzeigen.

Abschreibung/Absetzung für Abnutzung (AfA)

Betrag bzw. Methode zur Ermittlung des Betrages, der bei Gegenständen des Anlagevermögens die im Laufe der Nutzungsdauer durch Nutzung eingetretenen Wertminderungen an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und dementsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand angesetzt wird. Meist wird eine Jahresabschreibung ermittelt, die monatlich (anteilig) kalkulatorisch erfasst wird.

Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften (auch bei GmbH & Co. KG) ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Er enthält Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.


Siehe auch: 

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